Rechtsprechung
   VG Stade, 11.09.2015 - 3 A 2588/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,106060
VG Stade, 11.09.2015 - 3 A 2588/13 (https://dejure.org/2015,106060)
VG Stade, Entscheidung vom 11.09.2015 - 3 A 2588/13 (https://dejure.org/2015,106060)
VG Stade, Entscheidung vom 11. September 2015 - 3 A 2588/13 (https://dejure.org/2015,106060)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,106060) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 02.12.2014 - C-148/13

    Der Gerichtshof stellt klar, wie die nationalen Behörden die Glaubhaftigkeit der

    Auszug aus VG Stade, 11.09.2015 - 3 A 2588/13
    Dazu ist zu anzumerken, dass im Lichte der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 02.12.2014 - C-148/13 - C 149-150/13, C-150/13 - zitiert nach juris) zum einen darauf zu achten war, zu zudringliche, diskriminierende und menschenunwürdige Fragen gerade zum Intimbereich und zu Einzelheiten der sexuellen Erlebnisse zu vermeiden.

    Zum anderen ist bei der Würdigung der Aussagen des Klägers zu bedenken, dass angesichts des sensiblen Charakters der Informationen, die die persönliche Intimsphäre eines Asylbewerbers, insbesondere seine Sexualität, betreffen, allein daraus, dass jemand zögert, intime Aspekte seines Lebens zu offenbaren, nicht geschlossen werden kann, dass er deshalb unglaubwürdig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 02.12.2014 - C-148/13, C 149-150/13, C-150/13 - zitiert nach juris).

  • VG Braunschweig, 11.02.2016 - 7 A 196/13
    Weiterhin hat das Verwaltungsgericht Stade in dem Urteil vom 11.09.2015 (3 A 2588/13, Veröffentlichung nicht bekannt) folgendes ausgeführt:.

    Das Gericht berücksichtigt dabei auch, dass im Lichte der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 02.12.2014 - C-148/13 - C 149-150/13, C- 150/13 -, juris) bei der Würdigung der Aussagen der Klägerin zu bedenken ist, dass angesichts des sensiblen Charakters der Informationen, die die persönliche Intimsphäre eines Asylbewerbers, insbesondere seine Sexualität, betreffen, allein daraus, dass jemand zögert, intime Aspekte seines Lebens zu offenbaren, nicht geschlossen werden kann, dass erdeshalb unglaubwürdig ist (vgl. VG Stade, Urteil vom 11.09.2015 - 3 A 2588/13 -, Veröffentlichung nicht bekannt).

  • VG Ansbach, 13.09.2022 - AN 4 K 20.30086

    Simbabwe: Asylberechtigung wegen Gruppenverfolgung von Homosexuellen

    Es kann dahinstehen, ob in Simbabwe bereits von einer staatlichen Verfolgung Homosexueller auszugehen ist (so wohl VG Lüneburg, U.v. 27.8.2018 - 6 A 276/17 - juris Rn. 20 ff.), denn zumindest ist eine Verfolgung Homosexueller durch nichtstaatliche Akteure im Sinne von § 3c Nr. 3 AsylG beachtlich wahrscheinlich, ohne dass ihnen vom simbabwischen Staat Schutz im Sinne von § 3d AsylG geboten wird (so auch VG Braunschweig, U.v. 11.2.2016 - 7 A 196/13 - juris UA S. 10 f.; VG Stade, U.v. 11.9.2015 - 3 A 2588/13 - juris UA S. 10 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht